17 March 2026, 06:21

1.200 Euro Strafe für "Nazischlampe" – was Beleidigungen vor Gericht kosten können

Cartoon-Gesichter zeigen Frustration mit dem Text "Das ist einige harte germanische Scheiße, in die du dich da reingeritten hast."

1.200 Euro Strafe für "Nazischlampe" – was Beleidigungen vor Gericht kosten können

Ein deutsches Gericht hat eine Person zu 1.200 Euro Strafe verurteilt, weil sie eine hochrangige AfD-Politikerin als Nazischlampe bezeichnet hatte. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Risiken bestimmter Beleidigungen, während andere – etwa der Vergleich von Politikern mit Tieren oder die abwertende Verwendung von Namen – in einer juristischen Grauzone bleiben. Der Linguist und Jurist Roger "Flaming" Reisertsch, der sich mit Schimpfwörtern befasst, rät mittlerweile dazu, auf klassische Kraftausdrücke zu verzichten und stattdessen kreativere Alternativen zu wählen.

Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob Nazischlampe als strafbare Beleidigung einzustufen ist. Die Gerichte diskutierten, ob die Kränkung vom Begriff Nazi, von Schlampe, von der Abkürzung NS oder erst aus der Kombination aller Elemente herrührt. Anders als bei diesem Ausdruck verstoßen Formulierungen wie Du Orban! oder Du blöder Trump! nicht gegen deutsches Recht.

Reisertsch, ein Experte für Malediktologie (die Wissenschaft der Beleidigungen), weist darauf hin, dass viele traditionelle Schimpfwörter mit der Zeit an Schärfe verloren haben. Begriffe wie Dummkopf oder Schurke wirken heute weitaus harmloser. Dennoch kann schon die pauschale Bezeichnung als SPD-Anhänger zu Strafen von bis zu 2.500 Euro führen.

Vergleiche mit Tieren ziehen häufig juristische Konsequenzen nach sich – bedingt durch ihre historische Brisanz. Gemüse und Obst sind dagegen meist unproblematisch, mit einer Ausnahme: Die Pflaume wurde von Gerichten als potenziell ehrverletzend eingestuft. In seinem jüngsten Buch listet Reisertsch über tausend politikerbezogene Schimpfwörter auf und schlägt diese als sicherere Alternativen vor, um Klagen zu vermeiden. Seine Arbeit ist online einsehbar, auch wenn die Angaben von unabhängiger Seite nicht überprüft wurden.

Die 1.200-Euro-Strafe für Nazischlampe zeigt, wie deutsche Gerichte Beleidigungen im Einzelfall bewerten. Während manche Äußerungen sanktioniert werden, bleiben andere – wie spöttische Namensbezüge oder Fruchtvergleiche – oft ohne Folgen. Reisertschs Forschung legt nahe, dass eine angepasste Sprachwahl helfen könnte, rechtliche Konsequenzen zu umgehen. Doch die Grenzen dessen, was sagbar ist, bleiben fließend.

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