20.000 Cannabissamen nach Zoll-Beschlagnahmung freigegeben – warum der Fall überrascht
Stefanie Geißler20.000 Cannabissamen nach Zoll-Beschlagnahmung freigegeben – warum der Fall überrascht
Deutsche Zollbehörden haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung, die Anfang August in der Nähe der niederländischen Grenze beschlagnahmt worden war, wurde am 22. Oktober 2025 freigegeben, nachdem rechtlich bestätigt worden war, dass sie den Einfuhrbestimmungen entspricht.
Die Samen waren vom Zollamt Krefeld im Kreis Viersen bei der Einreise nach Deutschland abgefangen worden. Verpackt in kleinen Beuteln in Holzkisten, belief sich ihr geschätzter Wert auf Zehntausende Euro. Die Beamten hielten die Lieferung zunächst zurück und holten eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ein.
Die Ermittlungen klärten bald den rechtlichen Status der Samen. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen eingeführt werden. Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, legte die erforderlichen Unterlagen vor, um diese Einstufung zu bestätigen.
Nach Prüfung der Dokumente bestätigten die Behörden, dass keine rechtlichen Hindernisse mehr bestünden. Die Samen wurden dem Unternehmen am 22. Oktober 2025 offiziell zurückgegeben, womit der Fall abgeschlossen wurde.
Die Freigabe der Sendung erfolgte nach einer Routinekontrolle, die ohne Anklage oder Strafen endete. Die Samen können nun wieder in den Handel gebracht werden, da ihre Einfuhr vollständig den geltenden Vorschriften entspricht. Die Zollbeamten haben keine weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit angekündigt.






