Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Julian KlingelhöferElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in ganz Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die neue Regelung soll die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten und Fehler reduzieren. Apotheken in Dortmund haben die Umstellung bereits begrüßt – trotz einiger noch bestehender technischer Herausforderungen.
Mit der ePA können Apotheken drei Tage lang E-Rezepte und Abgabedaten über die Gesundheitskarte der Patienten einsehen. Dadurch lassen sich Medikamente genauer prüfen und gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Die Patienten behalten dabei die Kontrolle: Sie können selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Akten erhält, oder den Zugang vollständig sperren.
Aktuell gibt es bei der Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, noch vereinzelt Störungen. Dennoch sehen Dortmunder Apotheken in dem System einen großen Fortschritt für die Gesundheitsversorgung. Sie betonen, dass alle sensiblen Daten vertraulich bleiben und ausschließlich der Verbesserung der Patientebehandlung dienen.
Ab dem nächsten Jahr profitieren Apotheken noch stärker von der ePA: Sie können dann eigene Eintragungen direkt in die Medikationsliste der Patienten vornehmen. Diese Erweiterung soll Medikationsfehler weiter verringern und die Versorgung effizienter machen.
Der verpflichtende Start der ePA im Oktober 2025 bringt strengere Regeln für den Datenumgang und eine bessere Abstimmung zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Trotz anfänglicher technischer Probleme sind sich Dortmunder Apotheken sicher, dass das System langfristig zu einer sicheren und zuverlässigeren Behandlung der Patienten führen wird. Die Möglichkeit, ab 2026 direkt Einträge in die Akten vorzunehmen, wird diese Vorteile noch verstärken.






