EU-Recht auf Reparatur: Warum günstige Instandsetzungen noch immer scheitern
Stefanie GeißlerEU-Recht auf Reparatur: Warum günstige Instandsetzungen noch immer scheitern
EU-weite „Right-to-Repair“-Richtlinie seit Juli 2024 in Kraft
Seit Juli 2024 gilt die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die Hersteller verpflichtet, auch nach Ablauf der Garantie günstige Reparaturen für Elektro- und Haushaltsgeräte anzubieten. Deutschland muss die Vorgaben bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Ziel der Regelung ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Müll zu reduzieren. Doch viele Händler und Hersteller warnen vor steigenden Kosten: 68 Prozent der Händler rechnen aufgrund teurerer Ersatzteile und höherer Personalkosten mit höheren Reparaturpreisen. 63 Prozent der Hersteller erwarten ebenfalls steigende Ausgaben – etwa durch zusätzliches Personal und Lagerkosten.
Bereits jetzt empfinden 70 Prozent der Verbraucher Reparaturen im Vergleich zum Neukauf als zu teuer. Im Schnitt sind Kunden nur bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur zu zahlen. Gleichzeitig geben 74 Prozent der Händler an, mit ihrer aktuellen Belegschaft nicht mehr Reparaturen bewältigen zu können.
Zudem befürchten 62 Prozent der Händler, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, um die Reparaturkosten auszugleichen. Dies könnte die Nachhaltigkeitsziele der Richtlinie untergraben, wenn Reparaturen für die meisten Verbraucher unbezahlbar bleiben.
Das Recht auf Reparatur soll Instandsetzungen zwar zugänglicher machen. Doch höhere Kosten für Ersatzteile, Arbeitskräfte und Lagerung könnten die Preise in die Höhe treiben – und die Wirkung der Richtlinie einschränken, solange Kapazitäten und Bezahlbarkeit nicht verbessert werden.
