FKS kontrolliert Hotels und Gastronomie: Wer zahlt den Mindestlohn nicht?
Stefanie GeißlerFKS kontrolliert Hotels und Gastronomie: Wer zahlt den Mindestlohn nicht?
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe von stichprobenartigen Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Im Fokus stehen die Einhaltung des Mindestlohns, die Arbeitszeiterfassung sowie die Abführung von Sozialabgaben. Die Ergebnisse der heutigen Überprüfungen werden in einer separaten Presseerklärung nächste Woche veröffentlicht.
Die FKS, die über 2.600 Mitarbeiter beschäftigt, zielt mit den Kontrollen gezielt auf die Hotel- und Gastronomiebranche ab – ein Sektor mit einer großen Belegschaft und hoher Personalfluktuation. Die Prüfer sichten Unternehmensunterlagen wie Lohnabrechnungen und Finanzdokumente und führen zudem Gespräche mit Beschäftigten.
Die Behörde überprüft, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem wird der mögliche Missbrauch von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte untersucht.
Die unangekündigten Kontrollen sind Teil der umfassenden Bemühungen der FKS, Arbeitsgesetze durchzusetzen und Ausbeutung in risikoreichen Branchen zu verhindern. Die Ergebnisse der heutigen Prüfungen werden nächste Woche veröffentlicht. Bei Verstößen drohen Unternehmen Strafen wegen Vergehen gegen Mindestlohn-, Arbeitszeit- oder Sozialversicherungsvorschriften. Ziel der Inspektionen ist es, faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in der Branche sicherzustellen.






