Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied nach Kriegsverbrechen in Syrien
Ein 49-jähriger Mann ist vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und an Kriegsverbrechen beteiligt hat. Der Prozess, der Mitte März begann, konzentrierte sich auf seine Aktivitäten, nachdem der IS 2014 die Kontrolle über seine Heimatstadt im Osten Syriens übernommen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Generalbundesanwältin Berufung einlegen können.
Der Mann war im Oktober 2021 als Geflüchteter über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gekommen und hatte sich anschließend in Moers niedergelassen. Kurz nach seiner Ankunft wurde er von den Behörden festgenommen. Während des Verfahrens warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen 2014 und 2016 Immobilien ausgekundschaftet, bei der Beschlagnahmung von Wohnhäusern mitgewirkt und logistische Unterstützung für IS-Mitglieder geleistet zu haben.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine siebenjährige Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte. Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich von mehreren Vorwürfen frei, darunter der Beihilfe zum Völkermord, und verwies auf mangelnde Beweise. Auch eine Beteiligung an der sexuellen Versklavung von Jesidinnen konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht an, dass der Mann den IS bereits vor einem Jahrzehnt verlassen habe, was als mildernder Umstand gewertet wurde. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig, da beide Seiten die Möglichkeit haben, vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
Die fünfjährige Haftstrafe folgt auf einen Prozess, in dem die Rolle des Mannes innerhalb des IS zwischen 2014 und 2016 untersucht wurde. Zwar wurden einige Anklagepunkte fallengelassen, doch die Verurteilung bestätigt seine Mitgliedschaft in der Terrororganisation sowie seine Beteiligung an Kriegsverbrechen. Nun bleibt abzuwarten, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Berufung einlegen werden.






