13 April 2026, 16:20

Gericht kippt Solar-Ausschreibungsregeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt

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Gericht kippt Solar-Ausschreibungsregeln: Mehr Gebote pro Standort erlaubt

Ausschreibungsregeln für Solarenergie in Deutschland nach Gerichtsurteil geändert

Die Vorschriften für Solarausschreibungen in Deutschland haben nach einem aktuellen Gerichtsurteil eine wichtige Änderung erfahren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die bisherige Praxis für unrechtmäßig, wonach mehrere Gebote für ein und denselben Standort ausgeschlossen wurden. Diese Entscheidung beeinflusst, wie Projektentwickler künftig Angebote für Freiflächen-Solaranlagen im ganzen Land einreichen können.

Bisher hatte die Bundesnetzagentur Gebote disqualifiziert, die an einem Standort mehr als 20 Megawatt (MW) vorsahen. Die Beschränkung sollte übergroße Projekte verhindern und eine breitere Beteiligung fördern. Doch das Gericht urteilte nun, dass Bieter mehrere separate Angebote für einen Standort einreichen dürfen – vorausgesetzt, jedes einzelne bleibt unter der 20-MW-Grenze.

Die Obergrenze von 20 MW gilt weiterhin pro Einzelgebot, nicht für die Gesamtkapazität eines Standorts. Entwickler müssen zudem nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen; reine "Scheinangebote" ohne konkrete Bauabsichten können weiterhin ausgeschlossen werden. Wer den Zuschlag erhält, aber die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, riskiert den Verlust der hinterlegten Sicherheitseinlage.

Trotz dieser Anpassungen hat die EU-Kommission das umfassendere deutsche "Solarpaket I" noch nicht nach den Beihilferegeln genehmigt. Bis dahin bleibt das aktuelle Ausschreibungssystem in Kraft – demzufolge Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlagen beim Betriebsstart auf maximal 20 MW begrenzt bleiben.

Das Urteil eröffnet Entwicklern mehr Flexibilität bei der Angebotsabgabe für Solarparks. Sie können nun mehrere kleinere Projekte an einem Standort vorschlagen, sofern jedes die 20-MW-Schwelle einhält. Allerdings bleibt das Risiko finanzieller Sanktionen bei nicht erfüllten Verträgen bestehen, und die EU-Zustimmung für weitergehende Reformen steht noch aus.

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