Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Traude SchleichGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling als ungerecht gegenüber Passagieren verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft kostenloses Handgepäck nicht länger auf eine winzige Tasche beschränken darf. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden.
Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem heute in Brüssel die Verhandlungen über neue EU-Fluggastrechte beginnen.
Die Richter gaben dem vzbv recht, der argumentiert hatte, dass Vuelings Regelung gegen Verbraucherrechte verstoße. Bisher erlaubte die Airline nur ein kleines Gepäckstück (20 x 30 x 40 cm) ohne Zusatzkosten. Nun muss die Fluggesellschaft auch größere Handgepäckstücke ohne Aufpreis gestatten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseverkehrs sei. Fluggesellschaften dürften keine zusätzlichen Gebühren verlangen, solange die Gepäckstücke angemessene Größen- und Gewichtsgrenzen einhielten.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften dafür, Passagiere zu zusätzlichen Zahlungen für Standardgepäck zu drängen. Sie forderte klare EU-weite Regelungen, darunter eine kostenlose Mitnahme eines kleinen persönlichen Gegenstands sowie eines Handgepäckstücks mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht.
Der vzbv hat zudem ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air eingereicht. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckbestimmungen umgehend zu ändern. Passagiere der Airline müssen künftig keine Zusatzgebühren mehr für größere Handgepäckstücke zahlen. Unterdessen beginnen EU-Vertreter heute mit Beratungen über umfassendere Reformen der Fluggastrechte.






