Mindestlohn-Kontrollen in Hotels und Gastronomie decken massive Verstöße auf
Julian KlingelhöferMindestlohn-Kontrollen in Hotels und Gastronomie decken massive Verstöße auf
Behörden haben in der Hotel- und Gastronomiebranche Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Lohnvorschriften zu überprüfen. Im Fokus standen Betriebe mit hoher Beschäftigtenzahl und strengen Mindestlohnregelungen. Seit Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro pro Stunde.
Bei den Überprüfungen wurden zahlreiche Verstöße aufgedeckt, darunter Lohnbetrug und illegale Beschäftigungspraktiken. Insgesamt wurden 156 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Kontrollen untersucht. Vier Unternehmen gerieten dabei besonders ins Visier – bei 24 ihrer Beschäftigten erfolgte eine detaillierte Prüfung. Dabei gab es vier Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Zudem wurden zwei Fälle von vorenthaltenem oder veruntreutem Lohn festgestellt. Hinzu kamen sieben Verdachtsfälle auf Missbrauch von Sozialleistungen. Drei Arbeitgeber hatten neu eingestellte Mitarbeiter nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unverzüglich gemeldet.
Die Kontrollen förderten auch illegale Aufenthalts- und Beschäftigungsverhältnisse zutage: Zwölf Personen hielten sich ohne Erlaubnis in Deutschland auf, einige von ihnen arbeiteten zudem ohne gültige Papiere – ein Verstoß gegen Einwanderungs- und Arbeitsrecht.
Die Ergebnisse zeigen, dass es in der Branche weiterhin Probleme mit der Lohncompliance und illegaler Beschäftigung gibt. Gegen die betroffenen Betriebe werden voraussichtlich weitere Maßnahmen ergriffen. Gleichzeitig unterstreichen die Befunde die Notwendigkeit, Mindestlohn- und Einwanderungsgesetze in risikoreichen Branchen konsequent durchzusetzen.






