NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden auf 24 Monate – Kritik an Symbolpolitik
Gesine StolzeAsylrecht: Land entlastet Kommunen von der Unterbringung - NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden auf 24 Monate – Kritik an Symbolpolitik
Nordrhein-Westfalen verlängert Unterbringung von Asylsuchenden in Landesaufnahmeeinrichtungen
Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz verabschiedet, das den Aufenthalt bestimmter Asylsuchender in landeseigenen Einrichtungen verlängert. Betroffen sind vor allem Personen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid – sie können nun bis zu 24 Monate in Landesunterkünften bleiben. Die Behörden begründen den Schritt mit der Entlastung der Kommunen und der Einhaltung bundesweiter Asylvorgaben.
Die neue Regelung gilt für Antragstellende, deren Asylbegehren entweder offensichtlich unbegründet sind oder bereits als unzulässig abgelehnt wurden. Sie greift eine ältere Verordnung auf, präzisiert diese jedoch mit klareren Schutzbestimmungen für vulnerable Gruppen. Ausgenommen von der verlängerten Unterbringung sind unter anderem Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen sowie ältere Asylsuchende.
Der Düsseldorfer Landtag stimmte dem Gesetz mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP zu. Die SPD kritisierte den Beschluss als "Symbolpolitik ohne nachhaltige Entlastung" und warnte vor möglichen psychischen Belastungen und Integrationshindernissen. Die AfD lehnte das Gesetz ebenfalls ab und scheiterte mit dem Versuch, sämtliche Ausnahmen und zeitliche Begrenzungen komplett zu streichen.
Die Flüchtlingsministerin des Landes, Josefine Paul (Grüne), verteidigte die Neuregelung. Diese entlaste die Kommunen, die zunehmend mit der Unterbringung von Geflüchteten überfordert seien, so Paul. Das landeseigene System bietet derzeit rund 35.000 Plätze und dient sowohl als Puffer als auch zur Steuerung der Verteilung von Asylsuchenden. Das Gesetz bleibt bis Ende 2030 in Kraft.
Zentralisierung soll Kommunen entlasten Durch die verlängerten Aufenthalte in Landesunterkünften soll die Belastung für Städte und Gemeinden verringert werden, indem die Verantwortung für Asylsuchende mit geringen Bleibeperspektiven zentralisiert wird. Gleichzeitig bleiben Schutzstandards für besonders schutzbedürftige Gruppen gewahrt – bei voller Übereinstimmung mit den bundesweiten Asylrichtlinien.






