26 March 2026, 08:20

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt

Ein Radfahrer wurde kürzlich in Nachrodt-Wiblingwerde mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h in einer Zone mit Tempo-30-Limit erwischt – und das in unmittelbarer Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Trotz des deutlichen Tempoverstoßes blieb der Fahrer ohne unmittelbare Konsequenzen, da er von den Behörden nicht angehalten wurde.

Die Geschwindigkeitskontrolle fand in einem Bereich mit strengen Tempolimits statt, der aufgrund der Nähe zu Bildungseinrichtungen und Freizeitstätten besonders sensibel ist. Obwohl der Radfahrer zu den schnellsten gehörte, die bei der Aktion gemessen wurden, erfolgte vor Ort keine Ahndung. Wäre er gestoppt worden, hätte das Bußgeld jedoch nicht nach dem üblichen System für Autofahrer berechnet werden können.

In Deutschland können auch Radfahrer wegen zu schnellen Fahrens bestraft werden, allerdings fallen die Strafen deutlich niedriger aus als für Kraftfahrer. Die üblichen Bußgelder liegen zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem daraus resultierenden Gefährdungspotenzial. Besonders in Schulzonen zeigen Richter oft wenig Verständnis. Unter Umständen kann sogar ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig werden, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorlag.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Radfahrer. Allerdings sind die Strafen für sie weniger klar geregelt als für Autofahrer, da es keinen eigenen Bußgeldkatalog für solche Verstöße gibt. In den letzten Jahren gab es immer wieder ungewöhnliche Fälle im Zusammenhang mit Blitzern, von fehlerhaften Bescheiden bis hin zu umstrittenen Kontrollmethoden.

Die gemessenen 59 km/h des Radfahrers lagen fast doppelt so hoch wie erlaubt. Da er nicht vor Ort angehalten wurde, blieb eine Strafe aus. Die Behörden bewerten mögliche Sanktionen nach Geschwindigkeit, Örtlichkeit und Gefährdung anderer – doch spezifische Daten zu Bußgeldern für Radfahrer sind nach wie vor rar.

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