Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Stefanie GeißlerStichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den neuen Oberbürgermeister und den Landrat
Wahlberechtigte haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl persönlich als auch per Briefwahl. Das Wahlamt hat für jede Methode klare Anweisungen bereitgestellt.
Wer für die Kommunalwahl am 14. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, darf am Wahltag nicht vor Ort wählen. Die Unterlagen können per Post zurückgesandt, in die städtischen Wahlbriefkästen eingeworfen oder bis 16 Uhr am Wahltag im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Dieses befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. Für Rückfragen steht das Amt unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter 02202-14-2888 zur Verfügung.
Wer noch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann diese persönlich im Direktwahlbüro der Stadt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises anfordern. Wahlberechtigte, die kurzfristig erkranken, können bis 15 Uhr am Wahltag mit einem ärztlichen Attest und der Benennung einer bevollmächtigten Person noch die Briefwahl beantragen.
Die Stichwahlunterlagen werden automatisch am 22. September an alle verschickt, die sie bereits für die Hauptwahl angefordert hatten. Unsichere Wähler können unter der Rufnummer 02202-14-2888 nachfragen, ob ihre Anfrage vorliegt. Die Wahllokale sind am 28. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Standorte sind auf der Website der Stadt oder über dieselbe Telefonnummer abrufbar.
In der Stichwahl werden sowohl der neue Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises bestimmt. Damit die Stimme zählt, müssen Wähler die Regeln für ihre gewählte Wahlmethode beachten. Das Wahlamt steht während des gesamten Prozesses für Unterstützung bereit.






