10 June 2026, 02:15

Streit um Sitzverteilung nach NRW-Stadtratswahlen: Einsprüche abgelehnt – doch das Verfahren geht weiter

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Streit um Sitzverteilung nach NRW-Stadtratswahlen: Einsprüche abgelehnt – doch das Verfahren geht weiter

Gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahlen in Nordrhein-Westfalen sind Einsprüche erhoben worden. Drei Mitglieder des Wahlausschusses – Michael Kirbach, Anissa Saysay sowie Bodo Gilz, Sprecher des AfD-Stadtverbandes – hinterfragten die Sitzverteilung. Ihre Bedenken richteten sich vor allem gegen das mathematische Verfahren, das bei der Sitzzuteilung angewendet wurde.

Die Einsprüche wurden kurz nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse eingereicht. Nach dem Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalens haben Wähler oder Parteien einen Monat Zeit, um Ergebnisse anzufechten, wenn sie deren Richtigkeit bezweifeln. In diesem Fall argumentierten die Einsprechenden, die Sitzberechnung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung.

Die Stadtverwaltung prüfte die Vorwürfe, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie unbegründet seien. Beamte erklärten, die Einsprüche stützten sich auf falsche rechtliche Grundlagen und beriefen sich auf Satzungen, die nicht anwendbar seien. Der Wahlprüfungsausschuss, der für die erste Prüfung zuständig ist, unterstützte diese Entscheidung.

Trotz der Ablehnung ist das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen. Der neu gewählte Rat wird nach weiterer Prüfung über die Einsprüche entscheiden.

Die Entscheidung der Verwaltung bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der neue Rat, sobald er den Fall geprüft hat. Das Verfahren folgt den üblichen Abläufen gemäß dem Landeswahlgesetz.

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