Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße: Stadt handelt rechtmäßig
Julian KlingelhöferStreit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße: Stadt handelt rechtmäßig
Kürzlich wurde Beschwerde gegen die Pläne der Stadt zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eingelegt. Anwohner stellten infrage, ob für das Projekt ein förmliches Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Die zuständige Behörde hat nun entschieden, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt hat.
Im Mittelpunkt der Neugestaltung stehen die Verbesserung der Sicherheit und die Modernisierung der Straßenführung. Die aktuellen Rad- und Gehwege entsprechen nicht den gesetzlichen Mindestbreiten, was zu Engpässen und Gefahrenstellen führt.
Die Rechtsabteilung der Stadt argumentierte, dass kein Planfeststellungsverfahren notwendig sei. Diese Position wurde vom Rheinisch-Bergischen Kreis bestätigt, der die Haltung der Stadt als korrekt bewertete.
Die geplanten Änderungen – schmalere Fahrspuren, neue Radwege und breitere Fußgängerbereiche – gelten als Instandsetzungs- und Optimierungsmaßnahmen. Sie sollen die Straße an moderne Standards anpassen, ohne die Kapazität für Autos zu erhöhen. Nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes NRW wäre ein Planfeststellungsverfahren nur dann erforderlich, wenn der Platz für Kraftfahrzeuge erweitert würde – was hier nicht der Fall ist.
Obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht, hat die Stadt dennoch die Öffentlichkeit zur Stellungnahme eingeladen. Anwohnern wurde die Möglichkeit gegeben, Bedenken und Vorschläge einzubringen. Die Mängel der bestehenden Infrastruktur, wie zu schmale Wege, haben zu Verkehrsstaus und Sicherheitsproblemen geführt und damit die Umgestaltung notwendig gemacht.
Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig ist. Die Arbeiten an der Altenberger-Dom-Straße werden ohne ein vollständiges Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Die Änderungen sollen die Sicherheit und den Verkehrsfluss verbessern und dabei alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.






