Ab März: Strenges Rodungsverbot schützt brütende Vögel und Wildtiere
Traude SchleichAb März: Strenges Rodungsverbot schützt brütende Vögel und Wildtiere
Ab 1. März gilt bundesweit ein Rodungsverbot für Bäume und Sträucher
Die Regelung bleibt bis zum 30. September in Kraft und dient dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Wildtiere. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
In der Schutzeit ist es verboten, Bäume und Hecken außerhalb von Wäldern oder gepflegten Gärten zu fällen, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Bis zum 28. Februar sind Rückschnittarbeiten noch erlaubt. Danach könnten solche Eingriffe brütende oder ruhende Tiere stören.
Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa bei offiziellen Vorhaben oder im öffentlichen Interesse. Wer trotzdem Schneidearbeiten plant, sollte sich vorher an die Unteren Naturschutzbehörde wenden. Das Umweltamt Essen rät, vor Beginn der Arbeiten die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Auch außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Die Behörde empfiehlt, geplante Arbeiten frühzeitig zu melden. Bei Fragen ist die Naturschutzbehörde unter [email protected] erreichbar.
Das Verbot soll sicherstellen, dass Wildtiere während der kritischen Brutmonate ungestört bleiben. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder – Anwohner sollten sich daher vor Rückschnittarbeiten über die Einhaltung der Regeln informieren. Offizielle Leitlinien helfen bei Unsicherheiten.






