Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Gesine StolzeBewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Ein Mann ist wegen besonders schweren Raubes verurteilt worden, nachdem er im Sommer 2024 in Euskirchen einen Apothekeninhaber mit einem Hammer bedroht hatte. Der Angeklagte gestand die Tat später ein. Das Landgericht Bonn verkündete in dieser Woche das Urteil.
Der Räuber betrat die Apotheke mit verdecktem Gesicht und forderte Geld. Er nahm etwa 200 Euro aus der Kasse, zerschlug anschließend mit dem Hammer eine Glasvitrine und floh. Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an.
Im Prozess stellte das Gericht fest, dass die Tat weder geplant noch professionell ausgeführt worden war. Der Angeklagte hatte dem Opfer bereits 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt und sich persönlich bei dem Apotheker entschuldigt, der die Entschuldigung annahm.
Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Als mildernde Umstände wurden die Entschädigungszahlung und die Entschuldigung gewertet. Der Verurteilte wird seine Strafe nun unter Bewährungsauflagen verbüßen.
