Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Gesine StolzeBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, eine britische elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) über eine gefälschte Website zu beantragen. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für Reisedokumente verbunden sind.
Das Paar begann seinen Antrag mit einer Online-Suche nach der ETA, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Die beiden gaben ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen auf einer scheinbar seriösen Website ein. Als auf der Zahlungsseite jedoch ein Betrag von 240 Euro angezeigt wurde, wurden sie misstrauisch – die offizielle Gebühr beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person.
Sie brachen die Transaktion sofort ab und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Behörden bestätigten später, dass Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta eingereicht werden müssen. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität der Website zu überprüfen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient jedoch als Warnung für alle, die Reisedokumente beantragen. Offizielle ETAs kosten 18,50 Euro und sind nur über die bezeichnete Plattform der britischen Regierung erhältlich. Die Polizei ermittelt weiterhin gegen die betrügerische Website, die in den Vorfall verwickelt ist.






