Buschfeld in Solingen-Wald wird zur geschützten Agrar- und Erholungsfläche umgewidmet
Julian KlingelhöferBuschfeld in Solingen-Wald wird zur geschützten Agrar- und Erholungsfläche umgewidmet
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat den Start der 25. Änderung des Regionalplans für das Gebiet Buschfeld in Solingen-Wald genehmigt. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt nach jahrelangen Diskussionen über die Zukunft des Areals. Damit wird sichergestellt, dass das Gelände nicht für gewerbliche Zwecke erschlossen wird.
Das Buschfeld-Gebiet war bisher als „Allgemeines Siedlungsgebiet“ ausgewiesen, wird nun aber als „Allgemeines Freifläche- und Landwirtschaftsgebiet“ neu definiert. Diese Änderung steht im Einklang mit langjährigen Beschlüssen des Solinger Stadtrats, der sich wiederholt für den Schutz des Gebiets eingesetzt hatte.
Die Planänderung tritt nun in die konkrete Überarbeitungsphase ein. Sobald diese abgeschlossen ist, wird das Gelände ausschließlich als landwirtschaftliche Freifläche ausgewiesen. Seine offizielle Funktion wird dann „Landschaftsschutz und naturnahe Erholung“ sein.
Ein zweiter Beschluss ist noch erforderlich, um die Änderung rechtlich verbindlich zu machen. Nach diesem Schritt wird das Buschfeld-Gebiet dauerhaft als landwirtschaftliche Nutzfläche und als Raum für naturnahe Erholung gesichert.
Die Entscheidung stellt sicher, dass das Buschfeld-Gebiet nicht für gewerbliche Vorhaben bebaut wird. Stattdessen dient es künftig als geschützte Agrar- und Erholungsfläche. Der Prozess schreitet nun mit der nächsten Phase der Planänderung voran.
