Erbrecht in Ibbenbüren: Warum der Ehepartner nicht automatisch alles erbt
Gesine StolzeErbrecht in Ibbenbüren: Warum der Ehepartner nicht automatisch alles erbt
Kostenloser Vortrag in Ibbenbüren klärt Irrtümer rund um Erbschaft und Nachfolge
Viele Familien gehen fälschlicherweise davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch das gesamte Erbe erhält – doch oft trifft das nicht zu. Eine kostenlose Informationsveranstaltung in Ibbenbüren soll häufige Missverständnisse zum Erbrecht ausräumen und insbesondere Eltern mit minderjährigen Kindern vor rechtlichen Fallstricken bewahren. Referent ist der Experte Hartmut Richter.
Die Veranstaltung findet am 21. Oktober 2025 von 19:00 bis 22:00 Uhr in der VHS Ibbenbüren, Oststraße 28, statt. Themenschwerpunkte sind die gesetzliche Erbfolge, die Erstellung eines Testaments, Vorsorge für den Fall der elterlichen Sorge sowie Pflichtteilsansprüche. Richter wird zudem den weitverbreiteten Irrglauben widerlegen, dass Patenonkel oder Patentante automatisch zu Vormündern werden, falls beide Elternteile versterben.
Denn die gesetzliche Erbfolge entspricht selten den Vorstellungen der Familien. Ohne Testament können Vermögenswerte an unerwünschte Erben fallen. Ein rechtssicher verfasstes Testament hingegen sichert die Versorgung von Ehepartnern und Kindern verbindlich ab.
Die Teilnahmegebühr beträgt 14,00 Euro. Eine Anmeldung ist online über die Website der VHS, per E-Mail oder durch Abgabe eines Formulars in einer beliebigen VHS-Geschäftsstelle möglich.
Der Vortrag bietet verständliche Orientierung im Erbrecht – besonders für junge Familien. Die Teilnehmer erfahren, wie sie die Zukunft ihrer Kinder absichern und rechtliche Konflikte vermeiden können. Eine Anmeldung ist bis zum Veranstaltungstag möglich.






