EU-Resolution stärkt "Ja-heißt-Ja" – ein Meilenstein für Einwilligungsgesetze
Gesine StolzeEU-Resolution stärkt "Ja-heißt-Ja" – ein Meilenstein für Einwilligungsgesetze
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die die Gesetze zur sexuellen Einwilligung in der gesamten EU stärken soll. Bekannt als das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip, verlagert sie die Beweislast auf die Täter in Fällen sexueller Gewalt. Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten und einen kürzlich viel beachteten Fall, der das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hat.
Die Resolution gewann an Fahrt, nachdem der Fall Gisele Pelidot Lücken in den bestehenden Gesetzen aufgezeigt hatte. Zwar ist die Entscheidung der EU symbolisch und nicht rechtlich bindend, doch soll sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, strengere Maßstäbe für die Einwilligung einzuführen.
Nach dem "Ja-heißt-Ja"-Prinzip muss vor jedem sexuellen Akt eine ausdrückliche Zustimmung erteilt werden. Dies steht im Gegensatz zum älteren "Nein-heißt-Nein"-Modell, das Deutschland 2016 einführte, um Handlungen gegen einen klar geäußerten Willen unter Strafe zu stellen. Expert:innen argumentieren seit Langem, dass "Ja-heißt-Ja" Opfer besser schützt, indem es Zweifel ausschließt.
Mehrere europäische Länder haben diesen Ansatz bereits übernommen. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich verlangen nun aktive Zustimmung und unterstreichen damit den Vorstoß der EU für einen einheitlichen Standard. Die Resolution zielt zudem darauf ab, in Europa einen Konsens darüber zu schaffen, wie Fälle sexualisierter Gewalt wirksamer gehandhabt werden können.
Die EU-Resolution markiert einen Schritt hin zu klareren Einwilligungsgesetzen, doch ihre Wirkung hängt von der nationalen Umsetzung ab. Indem sie das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung als Verstoß definiert, soll sie rechtliche Grauzonen verringern. Das Vorhaben spiegelt die wachsende Erkenntnis wider, dass Überlebende sexualisierter Gewalt stärkeren Schutz benötigen.






