Gericht wehrt Klage von Drachenfliegern gegen Windrad im Hochsauerland ab
Traude SchleichParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage von Drachenfliegern gegen Windrad im Hochsauerland ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windrad-Projekt im Hochsauerlandkreis
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlage seine Aktivitäten nicht gefährde.
Mit der Entscheidung kann die Planung des Windparks nun voranschreiten – trotz Bedenken des Clubs hinsichtlich der Sicherheit und Einschränkungen für den Flugbetrieb.
Der Verein, der in einem der meistgenutzten Fluggebiete Nordrhein-Westfalens ansässig ist, hatte argumentiert, dass das Windrad unzumutbare Startbeschränkungen mit sich bringe und ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstelle. Bei rund tausend Starts pro Jahr befürchtete die Gruppe, dass die Nähe der Anlage – nur 550 Meter vom Startplatz entfernt – ihre Aktivitäten massiv beeinträchtigen würde.
Das OVG wies diese Einwände zurück und stellte fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Richter sahen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass das Windrad die Zukunft des Clubs gefährden würde. Sie verwiesen darauf, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h mit nur geringfügigen Einschränkungen fortgesetzt werden könne.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Erwerb von Projektrechten für Windpark-Standorte im Hochsauerlandkreis durch den Energiekonzern VERBUND. Zwar ist die genaue Anzahl der geplanten Anlagen noch unklar, doch mit dem Baubeginn wird bis März 2026 gerechnet. Im Rahmen der Planung wurden keine Konflikte mit der lokalen Naherholung oder dem Naturschutz festgestellt.
Das Urteil ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparks in der Nähe des Vereinsgeländes. Die Richter bestätigten, dass das Projekt die gesetzlichen Anforderungen an Beteiligung und Sicherheit erfülle. Flugaktivitäten bleiben unter bestimmten Windbedingungen weiterhin möglich, doch die Bedenken des Clubs wurden nun endgültig zurückgewiesen.






