Niederländer nach alter Sprengstoffverurteilung auf der A3 festgenommen
Traude SchleichNiederländer nach alter Sprengstoffverurteilung auf der A3 festgenommen
Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 während einer Routinekontrolle auf der Autobahn A3 einen 32-jährigen Niederländer fest. Die Beamten hielten ihn am Rasthof Knauheide an, nachdem er über den ehemaligen Grenzübergang Elten nach Deutschland eingereist war. Er fuhr einen in den Niederlanden zugelassenen Pkw.
Der Mann hatte bereits im Dezember 2022 versucht, ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Der Verstoß flog bei einer Kontrolle in Waldsassen auf. Damals legte er zwar einen gültigen niederländischen Personalausweis vor, wurde aber dennoch wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz registriert.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Staatsanwalts Weiden vorlag. Im April 2023 hatte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen der Tat zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt – alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da er die Strafe nicht beglich, wurde er von der Bundespolizei vor Ort in Gewahrsam genommen.
Anschließend brachte man ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo die weiteren Formalitäten erledigt wurden. Am Donnerstagmorgen stellten die Beamten ihn dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vor, um den Haftbefehl zu vollstrecken.
Der Niederländer bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, da die Geldstrafe unbezahlt blieb und der Haftbefehl weiterhin besteht. Der Fall geht auf seine frühere Verurteilung wegen des illegalen Transports von Pyrotechnik nach Deutschland zurück. Die Behörden bestätigten, dass die Festnahme nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgte.






