20 March 2026, 06:20

Palliativversorgung und Patientenverfügung: Experte klärt über Lebensende-Entscheidungen auf

Plakat mit dem Text "Beende den Job: Gesundheit sollte ein Recht sein, nicht ein Privileg" und einer Karte mit der Aufschrift "Mache niedrigere Gesundheitspauschalen permanent und schließe die Lücke in der Gesundheitsversorgung für amerikanische Familien."

Palliativversorgung und Patientenverfügung: Experte klärt über Lebensende-Entscheidungen auf

Ende März findet in Velbert eine Informationsveranstaltung zu lebensverlängernden medizinischen Behandlungen statt. Sebastian Schmitz, Experte der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Mettmann, wird die Diskussion leiten. Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an gesetzliche Betreuer sowie die interessierte Öffentlichkeit – eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Veranstaltung ist für Donnerstag, den 26. März, von 17:00 bis 18:30 Uhr in der Villa B, Höferstraße 37, geplant. Organisiert wird sie vom Pflegestützpunkt der Stadt Velbert, der Bergischen Diakonie Aprath und dem SKFM Velbert/Heiligenhaus. Themenschwerpunkte sind unter anderem Patientenverfügungen, das Recht auf Verzicht übermäßiger Behandlungen sowie Möglichkeiten der Palliativversorgung.

Schmitz wird dabei den rechtlichen Rahmen für Entscheidungen am Lebensende in Deutschland erläutern. Dazu gehört die Rolle von Patientenverfügungen, wenn Betroffene ihren Willen nicht mehr äußern können. Ein weiterer Fokus liegt auf Therapiebegrenzungen bei unheilbaren Erkrankungen, bei denen oft die Linderung von Symptomen Vorrang vor einer Lebensverlängerung hat. Während das deutsche Recht die passive Sterbehilfe – also den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen – zulässt, ist aktive Sterbehilfe streng verboten. Stattdessen stehen Basisversorgung und palliative Begleitung im Mittelpunkt.

Ethische Herausforderungen bilden einen weiteren zentralen Aspekt des Vortrags. Besonders schwierig bleibt es, den mutmaßlichen Willen von Patienten zu ermitteln, wenn diese sich nicht mehr äußern können. Konflikte können etwa entstehen, wenn Organspende-Erfordernisse mit dem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen kollidieren. Zudem wird die Diskussion Sterbehilfe und assistierten Suizid als Alternativen zu aggressiven lebensverlängernden Eingriffen thematisieren.

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Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden die rechtlichen und ethischen Aspekte der Sterbebegleitung zu veranschaulichen. Patientenverfügungen, Palliativmedizin und die Abwägung zwischen medizinischen Maßnahmen und Selbstbestimmung stehen dabei im Mittelpunkt. Interessierte können ohne Voranmeldung zur genannten Zeit am Veranstaltungsort teilnehmen.

Quelle