"Sündi"-Wäldchen droht Rodung für Kiesabbau – Proteste gegen Braunkohle-Folgen im Rheinland
Stefanie GeißlerWas Sie über die Rückeroberung des 'Sündlichen Waldes' wissen sollten - "Sündi"-Wäldchen droht Rodung für Kiesabbau – Proteste gegen Braunkohle-Folgen im Rheinland
"Sündi"-Wäldchen soll für Kiesabbau weichen – Streit um Braunkohle-Folgen im Rheinland entbrannt
Nahe dem rheinischen Tagebau Hambach soll das kleine Waldstück "Sündi" – auch "Sündenwäldchen" genannt – gerodet werden. Die Räumung hat die Debatte über Braunkohleabbau und Umweltzerstörung im Rheinischen Revier neu entfacht. Die Behörden haben das Gebiet bereits vor den ab Oktober geplanten Fällarbeiten für die Öffentlichkeit gesperrt.
Das "Sündi" liegt östlich des Hambacher Forstes, beide Fälle sind jedoch nicht miteinander verbunden. Der Name des Wäldchens soll laut lokaler Überlieferung darauf zurückgehen, dass sich dort einst die Dorfjugend heimlich traf. Nun besteht der Energiekonzern RWE auf die Rodung, da das Gelände für den Kiesabbau benötigt wird – das Material soll die Ufer eines künftigen Sees stabilisieren.
Jahrzehntelanger Braunkohleabbau hat in der Region riesige Krater hinterlassen, die teils an Mondlandschaften erinnern. Nordrhein-Westfalen plant, bis 2030 aus der Braunkohle auszusteigen; aus Tagebauen wie Hambach sollen dann künstliche Seen entstehen. Kritiker werfen dem Vorhaben vor, mit dem "Sündi" werde ein intaktes Ökosystem zerstört – nicht für die Energiegewinnung, sondern für den Bau einer Yacht-Marina.
Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Rodung für rechtmäßig erklärt und keine Verstöße gegen Artenschutzgesetze, etwa für das Bechstein-Fledermaus, festgestellt. RWE versichert, alle notwendigen Genehmigungen und Artenschutzprüfungen lägen vor. Seit dem Urteil gibt es jedoch keine dokumentierten weiteren behördlichen Freigaben für Sand- oder Kiesabbau in Hambach.
Die Stadt Kerpen hat nun ab dem 20. Oktober ein Betretungsverbot für das Gebiet verhängt; mit einer Großrazzia der Polizei wird gerechnet. Die Fällarbeiten dürfen ab dem 1. Oktober beginnen. Die Räumung folgt einem Gerichtsbeschluss und Jahren des Braunkohleabbaus, der die Landschaft radikal umgestaltet hat. Nach der Rodung soll das Waldstück dem Kiesabbau für den künftigen See weichen. Der Fall steht exemplarisch für die anhaltenden Spannungen zwischen industrieller Nutzung und Naturschutz in der Region.






