Zehn Jahre Haft für Totschlag nach tödlicher Messerattacke auf Ex-Freundin
Julian KlingelhöferFreundin nach Beziehungskonflikt erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag nach tödlicher Messerattacke auf Ex-Freundin
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil folgt auf die tödliche Messerattacke auf seine Freundin im Januar 2025, nachdem diese die Beziehung hatte beenden wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weitere Berufungsmöglichkeiten bestehen.
Der Angeklagte gestand, seine Freundin getötet zu haben, nachdem sie herausgefunden hatte, dass er Wochen zuvor seinen Job verloren hatte. Er hatte seine Arbeitslosigkeit verschwiegen, und ihre Reaktion löste seinen Wutausbruch aus. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt, doch das Gericht stufte die Tat später als Totschlag ein – ein geringeres Vergehen.
Die psychische Labilität des Mannes war bereits seit Jahren ein bekanntes Problem. Seine Eifersucht und Wut verschlimmerten sich, als sich seine Freundin in einen Kollegen verliebte. Nach der Tat blieb er noch drei Tage lang in der gemeinsamen Wohnung, bevor die Polizei ihn in Bremerhaven aufspürte.
Bei seiner Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn. Dieser Vorfall erschwerte die Ermittlungen zusätzlich, hatte jedoch keinen Einfluss auf das spätere Urteil des Gerichts.
Die zehnjährige Haftstrafe spiegelt die Bewertung der Tat als Totschlag und nicht als Mord wider. Die psychischen Probleme des Angeklagten in der Vergangenheit sowie sein Verhalten nach der Tat waren entscheidende Faktoren für die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht endgültig, da weitere Rechtsmittel möglich bleiben.






