Zoll deckt massive Verstöße gegen Arbeitsrecht in Borkener Gastronomie auf
Traude SchleichZoll deckt massive Verstöße gegen Arbeitsrecht in Borkener Gastronomie auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben bei einer kürzlichen Kontrolle zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht und Aufenthaltsbestimmungen aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster überprüften fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Die Ergebnisse zeigten weitverbreitete Missachtung von Arbeits- und Einwanderungsvorschriften.
Im ersten kontrollierten Betrieb arbeitete ein 68-jähriger Mann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem weiteren Restaurant entdeckten die Prüfer einen Beschäftigten ohne Genehmigung, zwei nicht sozialversicherungspflichtig gemeldete Mitarbeiter sowie einen Arbeiter, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb waren Angestellte ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung tätig. Zwei von ihnen führten zudem keine Ausweisdokumente mit sich. Gegen einen Mitarbeiter, der sich weigerte, mit den Zollbeamten zu sprechen, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bezeichnete die Zahl der Verstöße als „erschreckend“. Er betonte die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Einhaltung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht durchzusetzen.
Die Aktion förderte schwerwiegende Unregelmäßigkeiten in mehreren Unternehmen zutage. Die Behörden haben bereits Maßnahmen eingeleitet, darunter die Einleitung von Verwaltungsverfahren. Die Kontrollen unterstreichen, wie wichtig es ist, die Beschäftigungspraktiken in der Region zu überwachen.






