17 March 2026, 18:23

Ex-Polizist wegen Erpressung und Justizbehinderung zu drei Jahren Haft verurteilt

Eine handgezeichnete Skizze eines mehrfenstrigen Gebäudes mit einer Leiter, beschriftet als Schloss Schilbau Gefängnis, auf einem Papier mit begleitendem Text.

Nordrhein-Westfalen: Ehemaliger Polizist wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt - Ex-Polizist wegen Erpressung und Justizbehinderung zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein ehemaliger Polizist aus Nordrhein-Westfalen ist nach einem Korruptionsprozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Erpressung, des versuchten Erpressungsversuchs und der Justizbehinderung in Uniform schuldig. Seine Straftaten richteten sich gegen den Betreiber einer Cannabis-Plantage in Mönchengladbach.

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Im September 2020 trat der Beamte an den Plantagenbetreiber heran und forderte 80.000 Euro sofort sowie anschließend 10.000 Euro monatlich. Er behauptete, die Zahlungen würden eine laufende Ermittlung des Bundeskriminalamts (BKA) verzögern. Um Druck auszuüben, inszenierte er Polizeikontrollen, schickte drohende E-Mails und zeigte dem Opfer sogar Polizeifotos, um zu suggerieren, das BKA sei ihm bereits auf der Spur.

Der Betreiber weigerte sich trotz der Drohungen zu zahlen. Unterdessen warnte der Polizist andere Beschuldigte vor anstehenden Ermittlungen und griff so aktiv in die Strafverfolgung ein. Seine Handlungen gingen weit über Erpressung hinaus und umfassten gezielte Sabotage der Ermittlungsarbeit.

Zwei weitere Personen wurden im Zusammenhang mit dem Fall angeklagt. Ein 34-jähriger Komplize ist seit über einem Jahr untergetaucht. Gegen einen dritten Verdächtigen wurde das Verfahren wegen geringfügiger Beteiligung eingestellt.

Das Urteil bestätigt die Schuld des Beamten in mehreren Punkten, darunter Bestechung, versuchter Erpressung und Justizbehinderung. Die Strafe spiegelt die Schwere des Missbrauchs polizeilicher Macht für persönlichen Gewinn wider. Der Fall wirft zudem Fragen zur Verstrickung weiterer Verdächtiger auf – einer von ihnen ist weiterhin flüchtig.

Quelle