17 March 2026, 14:18

Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter

Plakat Ankündigung von Gebührenbefreiungen für über 1.000 Coursera-Kurse für Flüchtlinge mit mehreren Personen im Hintergrund, die Taschen halten.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter

Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), akademische Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung für rechtswidrig und setzte damit den Bemühungen ein Ende, Lehraktivitäten nach Detmold oder Lemgo zu verlagern. Die Entscheidung folgt auf rechtliche Klagen, in denen die Befugnis der Hochschule infrage gestellt wurde, den Standort vollständig aufzugeben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehre in Höxter komplett einzustellen, was zu juristischen Schritten führte. Das Gericht stellte fest, dass das Landeshochschulgesetz den Standort Höxter ausdrücklich umfasst und eine vollständige Schließung damit unzulässig ist. Ohne ein klares Konzept für die künftige Nutzung des Campus wurde die Verlegung von Studiengängen als rechtswidrig eingestuft.

Ein einstweiliger Beschluss hatte der Hochschule bereits untersagt, Programme vor Abschluss des Hauptverfahrens zu verlegen. Zudem bestätigte das Gericht die Aufsichtsmaßnahme des Landes aus dem vergangenen Jahr und erklärte diese für rechtmäßig. Laut Urteil überschreitet die vollständige Schließung eines Campus die Entscheidungskompetenz der Hochschule.

Das Urteil zwingt die TH OWL nun, ihre Pläne für den Standort Höxter neu zu überdenken. Künftige Verlegungen von Studiengängen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, darunter auch ein definiertes Nutzungskonzept für den Campus. Die Entscheidung stärkt damit den Schutz der Rolle Höxters innerhalb der hochschulischen Landschaft des Landes.

Quelle