Theaterstreit in Köln: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Gesine StolzeNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Theaterstreit in Köln: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Ein langjähriger Streit um den Ausbau eines Kölner Theaters nimmt eine neue Wendung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Dies folgt auf ein früheres Urteil, das den Umbau eines Wohngebäudes in der Nähe der Volksbühne blockiert hatte.
Der Konflikt entzündete sich, als der Verein Freie Volksbühne gegen eine Baugenehmigung klagte, die Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umwandeln sollte. Die Theaterinitiative argumentierte, dass ihre Proben und Aufführungen durch bestehende Rechte geschützt seien. Im Juni 2024 gab ihr das Oberverwaltungsgericht Münster recht und hob die Genehmigung wegen Lärmbedenken auf.
Das Leipziger Gericht urteilte später, dass sich das Münsteraner Urteil zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte und nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft worden seien. Daher muss der Fall nun in Münster noch einmal gründlich untersucht werden.
Aktuell gibt es keine Informationen darüber, wie sich die im Jahr 2025 erteilte Genehmigung für den Wohnumbau auf das Gebäude oder das Verhältnis zwischen dem Theater und seinen Anwohnern auswirkt.
Der Streit kehrt damit nach Münster zurück, wo eine neue Beweisaufnahme stattfinden soll. Das Oberverwaltungsgericht muss nun erneut prüfen, ob der Theaterbetrieb die Blockade des Wohnumbaus rechtfertigt. Eine endgültige Entscheidung hängt von einer umfassenderen Bewertung der Sachlage ab.






